Wenn Sie eine Baugenehmigung für die bauliche Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Anlagen beantragen möchten, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen im vereinfachten Verfahren tun.
Wenn Sie bauliche Anlagen errichten, ändern oder anders als bisher nutzen möchten, brauchen Sie eine Baugenehmigung, sofern die Anlage nicht genehmigungsfrei ist.
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die nicht im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können ...
Für genehmigungspflichtige Bauvorhaben, die nicht im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren oder im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt werden können ...