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Genehmigungsfreistellung nach § 62 der Landesbauordnung (LBO)

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Herzlich willkommen beim Online-Dienst für die Genehmigungsfreistellung nach § 62 LBO SH. Über diesen Dienst können Sie Ihre Anträge vollständig digital einreichen. Dadurch entfällt das Einreichen von zusätzlichen Papierdokumenten.

Nach erfolgreicher Anmeldung über Ihr Nutzerkonto werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geführt.

Für detaillierte Informationen zum Verfahren stehen Ihnen die folgenden Seiten des Zuständigkeitsfinders Schleswig-Holstein (ZuFiSH) zur Verfügung:

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Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten, ändern oder anders als bisher nutzen wollen, können Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen ohne Genehmigung tun.